Kleingärtnerverein "Fortschritt" e.V. Greifswald

Beschlüsse der JHV

 

Beschlüsse der Mitgliederversammlung vom 01.Dezember 2023

Erhöhung des Mitgliedsbeitrages ab 2025 von 50,00 EUR auf 55,00 EUR

Änderung der Gartenordnung Abschnitt VIII Strom - und Trinkwasserversorgung Pkt. 5 Satz 4 wie folgt:
"Ist das Absperrventil oder eine Zapfstelle im Garten nicht geschlossen und kommt es dadurch oder wegen einer defekten Wasseruhr zum Wasseraustritt, werden dem Kleingärtner für das Schließen der Zapfstelle oder des Absperrventiles durch Beauftragte des Vorstandes 50,00 EUR (bisher 12,50 EUR) in Rechnung gestellt."

Beschlüsse der Mitgliederversammlung vom 02. Dezember 2022

Änderung der Gartenordnung wie folgt:
Pkt. V, Absatz 3

"Im Zeitraum vom 01. Juni bis zum 31. August sowie vom 01. November bis zum 31. März ist jegliches Einfahren nur nach vorhergehender Beantragung beim Vorstand möglich. An Sonn- und Feiertagen sowie an Sonnabenden ab 12.00 Uhr ist das Befahren generell nicht möglich, an Sonnabenden wird das Befahren zusätzlich in der Zeit von 15.00 Uhr bis 19.00 Uhr ermöglicht. (In den aufgeführten Zeiträumen sowie mit Sondergenehmigung.)"

Erhöhung der Anrechnung einer nicht geleisteten Arbeitsstunde im Rahmen der Gemeinschaftsarbeit ab dem 01.01.2023 von 8,00 EUR auf 15,00 EUR pro Stunde. 
Gleichzeitig wird die Anzahl der Arbeitseinsätze erhöht. Es erfolgt eine Benennung der Gärten für die jeweiligen Arbeitseinsätze. 


 Beschlüsse der Mitgliederversammlung vom 30.November 2018

Beschluss zur Einnahme einer Elektroumlage

Jeder Pächter hat, beginnend mit der Jahresabrechnung 2019/20, eine Elektroumlage in Höhe von 20,00 EUR für die Dauer von zunächst 4 Jahren zu entrichten. Diese Umlage ist notwendig geworden, da bei den zurückliegenden Überprüfungen und teilweisen Erneuerungen der Verteilerkästen eine starke Problematik mit der Stromanlage aufgezeigt wurde. Die gesamten Leitungen der Stromversorgung müssen in absehbarer Zeit erneuert werden. Es wird zeitnah ein kostenpflichtiger Kostenvoranschlag eingeholt.


Beschluss zur Veröffentlichung des öffentlichen Teils der Vorstandssitzungen

 

Unter besonderer Vorsicht zur Einhaltung der Datenschutzrichtlinien werden zukünftig die öffentlichen Teile der stattfindenden Vorstandssitzungen für alle Pächter im Schaukasten am Vereinshaus zugänglich gemacht.
Voraussetzung für die Durchführung ist die Benennung eines neuen Schriftführers/einer neuen Schriftführerin. Dieser Posten ist derzeit unbesetzt.


                     Beschlüsse der Mitgliederversammlung vom 01. Dezember 2017

 

 1.       Zusatzinformationen für Strom

 

Auf der Mitgliederversammlung am 01.12.2017 wurde ein Beschluss zum Erhalt der verlegten Elektrokabel in der Kleingartenanlage gefasst.

 

 Jeder Kleingärtner in unserer Anlage hat eine Sicherung von 16 Ampere als höchsten Wert zwischen dem Zähler und seinem jetzigen Sicherungskasten als Hauptsicherung einzubauen. Sollten mehrere Stromkreise mit Sicherungen existieren, ist der Leitungsschutzschalter so einzubauen, dass eine Teilung der Stromkreise erst nach dem Hauptschutzschalter beginnt und dieser die Höhe aller Stromkreise zusammen absichert.  Mit dieser festgelegten Höhe soll eine zu höhere gleichzeitige Abnahme über 2000 W vermieden werden.

 

Bei den Kleingärtnern, bei denen nur ein Stromkreis existiert und welche für die Absicherung eine Sicherung mit 16 Ampere bereits haben, ist eine Änderung nicht notwendig.

 

Von Seiten des Vorstandes erfolgt im Sommer eine Kontrolle der Stromanlagen. Sollte es nicht möglich sein, diesen Beschluss in allen Gärten unserer Anlage durchzusetzen, bleibt uns nur die Möglichkeit den Strom in den betreffenden Gärten abzustellen.

 

 

Eine höhere Abnahme wäre nur möglich, wenn neue, stärkere Kabel gezogen werden. Dieses würde einen hohen Kostenbetrag für alle Pächter verursachen und würde in einen 3-stelligen Betrag für jeden Pächter gehen.

 

(fand auf der Mitgliederversammlung keine Interessenten und bedarf auch der Genehmigung der Stadtwerke, welche nicht vorausgesetzt werden kann)

 

Wir weisen nochmals darauf hin, dass dieses eine Kleingartenanlage ist und keine Wochenendhaus- oder Eigenheimsiedlung. Uns steht bei Nutzung des Stromes nicht die Möglichkeit der Versorgung von Eigenheimen zur Verfügung. Die Versorgung einer Kleingartenanlage mit Strom ist kein MUSS, sondern oftmals ein Vorteil der Entwicklung des Kleingartenwesens in den einzelnen Regionen und aus dem Wirken der Vorstände und Pächter in der Vergangenheit zu verdanken. Es gibt viele Kleingartenanlagen die keine zentrale Stromversorgung haben und in deren Reihen wir uns gerne einreihen können, wenn wir mit dem was wir haben nicht umsichtig und pflegend umgehen.

 

Die in der Erde verlegten Leitungen in der gesamten Kleingartenanlage lassen eine höhere gleichzeitige Abnahme pro Garten nicht zu. Jede dauerhafte höhere Abnahme von Strom geht zu Lasten der verlegten Leitungen, Verteilerkästen und Sicherungen.

 

                      2.    Erhöhung der Aufnahmegebühr

 

Mit Beschluss der Mitgliederversammlung ist auch die Aufnahmegebühr zur Mitgliedschaft in unseren Kleingartenverein erhöht worden. Die Arbeit mit der Neuvergabe von Gärten und der Neuaufnahme von neuen Pächtern und Mitgliedern ist umfangreicher und zeitaufwendiger geworden. Ebenso möchten wir erreichen, dass Interessenten sich intensiv mit den Überlegungen zur Übernahme eines Gartens befassen und nicht als Status sehen. Einen Garten zu pflegen und zu erhalten erfordert die Investition von Freizeit und auch oftmals finanziellen Mitteln. Ein Garten wird und bleibt nicht von alleine schön und gepflegt.

 

Bisheriger Aufnahmebetrag:   5,00 €                            
Neuer Aufnahmebetrag ab 01.01.2018:     65,00 €

 

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Abwassermeldung

 
Es besteht eine grundsätzliche Anzeigepflicht der Kleingärtner in Mecklenburg-Vorpommern zur Abwasserbeseitigung in einem Kleingarten. Auch wenn keine Toilette oder kein Wasseranschluss im Garten ist, bleibt diese Meldung bei der jeweiligen Behörde eine privatrechtliche Pflicht des Kleingärtners.

Im Bereich unseres Kreisverbandes erfolgt diese Anzeige bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises Vorpommern Greifswald. Ein entsprechendes Formular kann über den Vorstand unseres Vereins bezogen werden.